Eine Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (den Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben reinen Sachschäden sind auch Folgekosten (z. B. Aufräumkosten, Hotelkosten etc.) mitversichert.
Die Hausratversicherung ist eine sog. „Neuwertversicherung“. Der Versicherer ersetzt also die Kosten, die bei der Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand entstehen.
In jeder Hausratversicherung ist auch eine sog. „Außenversicherung“ verankert, die dafür sorgt, dass der Hausrat des Versicherungsnehmers auch außerhalb der eigenen vier Wände abgesichert ist. Voraussetzung dafür ist, dass sich die versicherte Sache vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Die Sache muss also schon einmal in der Wohnung des Versicherungsnehmers gewesen sein. Der Versicherungsschutz endet, wenn sich die Sache länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befindet.
Schadenbeispiele, in denen die Hausratversicherung in Gestalt der Außenversicherung leistet:
- Einbruchdiebstahl im Hotelzimmer
- Im Urlaub wird die Geldbörse, Handtasche oder Ähnliches durch Raub entwendet (für reinen Diebstahl wird jedoch nicht gehaftet)
- Zerstörung des persönlichen Eigentums durch Brand in der Ferienwohnung
Zu beachten sind allerdings Entschädigungsgrenzen.
Sonderfall: Ausbildung oder Studium
Wer eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr bei den Eltern wohnt, ist noch über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert und benötigt keine eigene Hausratversicherung. Hier gilt die 3-Monats-Grenze nicht. Erst wenn ein eigener Hausrat gegründet wurde, leistet die Hausratversicherung der Eltern nicht mehr.