Familienrecht

Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie bestimmen das Ehe- und Familienrecht.

Scheidungsrecht

Dazu gehört vor allen Dingen das Scheidungsrecht. Nachdem der Bund der Ehe eigentlich unbegrenzt eingegangen wurde, stellt sich allzu häufig heraus, dass diese Entscheidung eine begrenzte Haltbarkeit aufweist. Für immer – das bedeutet laut einer aktuellen Statistik bei den Ehen in Deutschland im Schnitt knapp 15 Jahre. Statistisch gesehen wird heutzutage jede dritte Ehe geschieden. Wenn der Entschluss gefasst ist, dass es in der Ehe nicht mehr weiter geht, ist grundsätzlich immer der Gang zum Anwalt angezeigt. Eine Scheidung der Ehe hat zwangsläufig unter Beteiligung zumindest eines Anwalt vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht zu erfolgen. Sowohl Herrn Rechtsanwalt Gärtner als auch Herr Rechtsanwalt Meyer betreuen seit Jahren Eheleute bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Scheidungsprozesses mit all seinen rechtlichen Konsequenzen und Folgen. Beide verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz, der Ihnen in dieser ausgesprochen schwierigen Zeit zu Gute kommt.

Das sogenannte Scheitern der Ehe ist die Voraussetzung für eine Ehescheidung. Dies ist der Fall, wenn die Partner seit drei Jahren getrennt leben. Regelmäßig ist aber auch ein Trennungsjahr ausreichend, wenn beide Partner sich entschlossen haben, geschieden werden zu wollen. Die Frage der Schuld ist im Vergleich zum früheren Recht nicht mehr relevant.

Wenn jede dritte Ehe in die Brüche geht, sind dabei natürlich oft auch gemeinsame Kinder betroffen. Die Folgen einer Scheidung sind für Kinder in jüngeren Jahren ganz besonders problematisch. Allerdings müssen sich die betroffenen Eltern die Frage stellen, ob die Probleme auf Elternebene nicht im Alltag der Kinder mehr Schaden verursachen als eine schmerzhafte, aber kurze Trennung jemals vermag. Die Entscheidung muss unter Berücksichtigung aller Folgen getroffen werden. Allerdings sind einem juristischen Laien nicht alle Folgen einer Scheidung bekannt. Herr Gärtner und Herr Meyer nehmen sich für die erste Beratung in Scheidungsangelegenheiten viel Zeit, um so viele Fragen wie möglich schnell und kompetent zu beantworten, um den Eheleuten eine aufgeklärte, eigenverantwortliche Entscheidung überhaupt zu ermöglichen. Im Rahmen der Beratung zeigen die Anwälte auch Möglichkeiten auf, sowohl die Trennung als auch die Scheidung möglichst belastungsfrei nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eheleute zu gestalten.

Hierzu empfehlen wir ausserdem einen Blick auf die Website www.scheidung.org – Klicken Sie hierfür einfach auf den folgenden Button:

Sorgerecht 

Es werden im Rahmen der familienrechtlichen Beratung alle Aspekte zum Sorgerecht der Eltern und dem Umgangsrecht mit den Kindern erörtert.

Überblickend kann man feststellen, dass dieser familienrechtliche Bereich einen nicht unerheblichen Teil der anwaltlichen Tätigkeit im diesem Bereich einnimmt.

In Verfahren der elterlichen Sorge begehrt häufig ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge des oder der gemeinsamen Kinder bei Trennung und bei Scheidung. Oder aber der Kindesvater unverheirateter Eltern möchte nach der Trennung auch in Zukunft Verantwortung für das gemeinsame Kind übernehmen und bei wesentlichen Entscheidungen partizipieren. Das Bundesverfassungsgericht stärkte bereits das Sorgerecht nichtehelicher Väter was zu einer Gesetzesänderung führte. Der § 1626 a BGB enthält nun folgende Regelungen:

  • Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
    1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
    2. wenn sie einander heiraten oder
    3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
  • Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
  • Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Damit ist die Position nichtehelicher Väter nun im Vergleich zur vorherigen Regelung gestärkt, wenn sie neben dem Kontakt zum gemeinsamen Kind über das Umgangsrecht hinaus auch tatsächlich Mitverantwortung übernehmen wollen, indem sie in die Entscheidungen, die das gemeinsame Kinde betreffen, aktiv eingebunden sind. Das war ihnen lange Zeit ohne die Zustimmung der Kindesmutter nicht möglich. Gern helfen Rechtsanwalt Gärtner und Rechtsanwalt Meyer bei der gerichtlichen Durchsetzung der Rechte nichtehelicher Väter.

Umgangsrecht

In Verfahren der Regelung des Umganges soll eine Festlegung der gemeinsamen Zeit des berechtigten Elternteils mit den gemeinsamen Kindern erfolgen, in dessen Haushalt die Kinder nach der Trennung oder Scheidung nicht dauerhaft leben. Die Familienrechtsanwälte der Kanzlei am Holm, Herr Gärtner und Herr Meyer, bereiten Sie darauf vor, zunächst außergerichtlich unter Zuhilfenahme der zuständigen Behörden, eine einvernehmliche Regelung mit dem anderen Elternteil zu erarbeiten. Eine Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Jugendämtern erfolgt im Interesse und zum Wohl der Kinder. Das Kindeswohlinteresse steht bei diesen Verfahren immer im Vordergrund. Erst wenn dieses vorgeschaltete, außergerichtliche Verfahren gescheitert ist, steht der Gerichtsweg offen. Lassen Sie sich einfach kompetent in der Kanzlei am Holm beraten. Hier werden die entsprechenden Anträge formuliert und bei Gericht eingereicht. Das zuständige Familiengericht trifft immer nur eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Kinder. Ab einem bestimmten Alter der Kinder, durch gesetzliche Vorschriften immer bei Kindern über 14 Jahre, aber auch schon früher, werden die Kinder nach ihren Wünschen und Vorstellungen von den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes und auch der Richter befragt. Diese bilden die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung.

Unterhaltsrecht

Es dürfte vollkommen klar sein, dass sich die finanzielle Situation der Eheleute durch eine Scheidung verschlechtert. Der Auszug erfordert zumeist die Anmietung einer weiteren Unterkunft oder ein weiteres Fahrzeug muss angeschafft werden. Oftmals geht mit der Scheidung ein Wechsel der Steuerklassen einher. Derjenige Elternteil, der die Kinder künftig versorgt und ihnen Wohnraum verschafft, ist zumeist finanziell stärker belastet als derjenige Elternteil, der den ehelichen Haushalt verlässt. Hier erfolgt die anwaltliche Beratung aus beiden Perspektiven.

Das Unterhaltsrecht regelt die Pflichten, innerhalb der Familie zum jeweiligen Unterhalt Bedürftiger beizutragen. Unterhaltsberechtigt sind Kinder gegenüber ihren Eltern, aber auch Eltern gegenüber den Kindern. Ebenso gilt dies für Ehegatten untereinander, sowohl vor als auch nach der Scheidung. Es wird insoweit zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt differenziert. Geschwister untereinander bleiben von der Unterhaltspflicht unberührt.

Kindesunterhalt

Einerseits besteht ein Anspruch auf Kindesunterhalt in bar gegen das Elternteil, das die Kinder nicht täglich versorgt. Der versorgende Elternteil leistet dafür faktisch Naturalunterhalt, indem für Unterkunft und Verpflegung gesorgt wird. Im Rahmen der Geltendmachung dieser Ansprüche treten die Familienrechtsanwälte der Kanzlei am Holm als Ihre Vertreter auf, die in der Lage sind, entweder Ansprüche geltend zu machen oder überhöhte Forderungen qualifiziert abzuwehren. Denn andererseits führen die mit der Scheidung einhergehenden erhöhten Lebenshaltungskosten oft dazu, dass der scheidende Ehegatte nur begrenzt leistungsfähig ist.

Trennungsunterhalt

Aber nicht nur für die Kinder hat ein finanzieller Ausgleich zu erfolgen. Im Falle der Trennung etwa einer Ein-Verdiener-Ehe hat der Nicht-Verdiener einen durchsetzbaren Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Beim Trennungsunterhalt geht es folglich um einen finanziellen Ausgleich der Lasten, die mit einer Trennung im Rahmen der Ehe einhergehen, wenn etwa der Alleinverdiener plötzlich nicht mehr mit Geldzahlungen zur Versorgung des Ehegatten beiträgt.

Hier eine transparente und für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden, stellt eine besonders schwierige Aufgabe dar, mit der sich die Anwälte der Kanzlei am Holm schon häufig befassen mussten. Allzu oft lässt sich hier keine außergerichtliche Lösung finden und nur unter Einbeziehung des Familiengerichts ein konkreter Zahlbetrag herbeiführen, der dann verbindlich ist. Die vorzunehmende konkrete Berechnung zur Höhe der Unterhaltsansprüche ist eine komplizierte Materie, bei der es häufig zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Durch zahlreiche Prozesse haben Rechtsanwalt Gärtner und auch Rechtsanwalt Meyer viel Erfahrung sammeln können, um im Vorwege qualifiziert beurteilen zu können, in welcher Höhe Zahlungen erwartet werden können oder zu leisten sein werden.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung kann nachehelicher Unterhalt vom Alleinverdiener verlangt werden, wenn die Leistungsfähigkeit auf Seiten des bisher nicht erwerbstätigen Ehegattens nicht in ausreichendem Maße vorhanden und eine Eigenversorgung nicht vollständig gewährleistet ist.

Zum Unterhaltsrecht gehört neben dem Kindes- und Elternunterhalt aber auch der weitere Verwandtenunterhalt, der aufgrund der Abstammung zum Tragen kommen kann. Darüber hinaus regelt das Familienrecht aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Familienrechtliche Mediation

Die Erfahrung zeigt, dass ein schwerer familienrechtlicher Konflikt häufig für beide Seiten schonender beigelegt werden kann, wenn sich die Beteiligten an einen Tisch setzen, um unter professioneller Anleitung eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Dieses Vorgehen erfordert eine offene Herangehensweise aller Beteiligten. Im Rahmen familienrechtlicher Mediationen konnten Rechtsanwalt Gärtner und Rechtsanwalt Meyer unter Beweis stellen, dass auch in den aussichtslosesten Situationen, bei denen eine Einigung schier unerreichebar schien, gangbare Lösungswege aufgezeigt , gemeinsam weiter ausgearbeitet und dann schließlich auch konsequent im Rahmen der Umsetzung verfolgt werden konnten. Diese Erfahrungen bilden die Grundlage für unser Engagement in der Familienmediation. Damit ist die gemeinschaftliche Erarbeitung von Problemlösungen im Interesse aller von einer Familienkrise Betroffenen gemeint. Dabei kooperieren wir regelmäßig mit externen professionellen Konfliktberatern oder auch unter Einbeziehung des Familiengerichts.

Das Anwaltsteam der Kanzlei am Holm verfügt über umfassende Spezialkenntnisse in sämtlichen Teilbereichen des deutschen Familienrechts, aber auch in der Vertretung ausländischer – vor allem aber dänischer – Mitbürger, deren Beratung und Vertretung nur mit Kenntnis des Familienrechts ihrer Heimatländer möglich ist.

Sonstiges zu unserer Kanzlei 

In der Kanzlei am Holm werden Sie von den mit dem Familienrecht befassten Anwälten selbstverständlich anhand der aktuellen Rechtsprechung beraten und auch anwaltlich vertreten.

Das Familienrecht bildet damit einen weiteren Schwerpunkt in der Kanzlei am Holm.

Neben der außergerichtlichen und prozessualen Vertretung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen macht die Beratung in Ehe- und Partnerverträgen und deren Ausarbeitung einen großen Teil unserer Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet aus.

Bei Bedarf an einer Beratung oder an einer Vertretung durch einen unserer Anwälte für das Familienrecht setzen Sie sich bitte gern zwecks Terminsvereinbarung mit unserem Büro in der Kanzlei am Holm unter der angezeigten Telefonnummer in Verbindung.