Rechtsanwalt Jan J. Gärtner

Jan J. Gärtner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für
Arbeitsrecht & Strafrecht

Familienrecht
Medizinrecht
Forderungsmanagement

Rechtsanwalt Gärtner ist in Neumünster geboren. Er besuchte die Jürgen-Fuhlendorf-Schule in Bad Bramstedt. Dort machte er 1992 sein Abitur.

Herr Gärtner studierte an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Danach führte ihn sein Weg nach Lübeck. Dort absolvierte er das zweijährige Referendariat. Schon früh zeichnete sich bei ihm das große Interesse an seinen jetzigen Arbeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Strafrecht ab. Seine Wahlstation als Rechtsreferendar verbrachte er zum Beispiel beim Arbeitsgericht in Lübeck. Schon vor seiner eigenen anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger verfolgte er viele größere Strafprozesse vor dem Landgericht in Lübeck. Die Große Juristische Staatsprüfung legte Herr Gärtner Ende 2001 in Hamburg ab.
Vor dem beruflichen Start als Rechtsanwalt ging Herr Gärtner in beruflicher Hinsicht mehreren juristischen Beschäftigungen nach. Er ist nach wie vor freiberuflicher Dozent für rechtliche Fragestellungen in der Erwachsenenbildung. Im Bereich der Altenpflege ist er in der Aus- und Weiterbildung beim Institut für berufliche Aus- und Fortbildung (IBAF) beschäftigt gewesen. Er arbeitete zudem als juristischer Berater bei der Handwerkskammer in Lübeck. Dort ist er Dozent beim Fortbildungswerk der Handwerkskammer zu Lübeck für Existenzgründungs- und Rechtsfragen und im Lehrgang Betriebswirt/in des Handwerks (HWK). Nach dem Abschluss des Referendariats vertiefte Herr Gärtner seine bisherige Nebentätigkeit in der Erwachsenenbildung mit seinem Aufbaustudium zum Master of Arts der Erwachsenenbildung an der Technischen Universität Kaiserslautern. Damit erwarb er zusätzlich den professionellen Hintergrund für pädagogische Tätigkeiten.

Seit dem Jahr 2005 ist Herr Gärtner nun hauptberuflich zugelassener Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Flensburg.

Seit 2010 ist Herr Gärtner Fachanwalt für Strafrecht. Als Fachanwälte für Strafrecht dürfen sich nur Rechtanwälte bezeichnen, die gegenüber der jeweils zuständigen Rechtsanwalts-kammer den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben, die erheblich die Kenntnisse übersteigen, die allein durch die forensische Tätigkeit und die Berufsausübung vermittelt werden. Aufgrund nachgewiesener überdurch- schnittlicher theoretischer und praktischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht hat die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Jan J. Gärtner im Jahr 2010 die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen.

Weiterhin absolvierte Herr Gärtner erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie im Jahr 2010. Ende 2011 hatte er die erforderliche Anzahl von einhundert Fällen im Arbeitsrecht bearbeitet, so dass er bei der Rechtsanwaltskammer in Schleswig die Erlaubnis, auch die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” führen zu dürfen, beantragen konnte. Im Juni 2012 wurde Herrn Gärtner die entsprechende Urkunde verliehen. Damit ist Herr Gärtner jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Gärtner sind ArbeitsrechtFamilienrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Forderungsmanagement.